Planung & Baugenehmigung für Ihr Modulhaus – GEG-konform nach KfW EH55
So läuft die Planung Ihres Modulhauses ab
Erstberatung & Bedarfsanalyse
Nutzung, Größe, Budget und Zeitplan – gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und die passende Modulhauslösung.
Grundstücksprüfung
Der Bauherr bzw. der beauftragte Architekt klärt die baurechtlichen Voraussetzungen und die Genehmigungsfähigkeit auf dem Grundstück.
Entwurfsplanung
Grundriss, Fassade und Ausstattung werden nach Ihren Wünschen geplant.
Technische Planung & Statik
Wir liefern die Statik für die Stahlrahmenkonstruktion und die dazugehörigen technischen Unterlagen für unser Modulhaus.
Bauantrag & Genehmigung
Den Bauantrag und die behördlichen Formalitäten übernimmt der Bauherr mit seinem Architekten; wir stellen die erforderlichen Unterlagen für unser Modulhaus bereit.
Braucht ein Modulhaus eine Baugenehmigung?
Die kurze Antwort: In Deutschland fast immer ja. Sobald ein Modulhaus dauerhaft aufgestellt und bewohnt wird, gilt es baurechtlich als Gebäude. Entscheidend ist nicht die Bauweise, sondern die dauerhafte Nutzung als Wohnraum.
Das Baurecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt Abstandsflächen, Verfahrensfreiheit kleiner Gebäude und das vereinfachte Genehmigungsverfahren etwas anders. Welche Unterlagen Ihr Bauamt verlangt, klärt der beauftragte Planer – wir liefern die technischen Unterlagen für unser Modulhaus.
Was das Bauamt sehen will:
- Lageplan mit Positionierung des Hauses auf dem Grundstück
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Statische Berechnung der Stahlrahmenkonstruktion inkl. Gründung
- GEG-Nachweis und Wärmeschutznachweis
- Entwässerungsplanung und Angaben zur Erschließung
- Je nach Bundesland: Bauvorlageberechtigung des Planers
Innenbereich, Außenbereich, Bebauungsplan – was gilt wo?
Statik, Zertifikate und Förderung
Geprüfte Statik
Für jeden Stahlrahmen liefern wir eine vollständige statische Berechnung von qualifizierten Tragwerksplanern – inklusive Nachweisen für Wind-, Schnee- und Verkehrslasten nach den geltenden Eurocodes.
- Prüffähige Unterlagen für das Bauamt
- Ausgelegt als dauerhaftes Wohnhaus mit festem Fundament
- Punktfundamente, Streifenfundament oder Bodenplatte
GEG-konform & EH55
Unsere Modulhäuser werden auf die Anforderungen des GEG und den Effizienzhaus-Standard EH55 ausgelegt. Je nach individuellen Anforderungen des Bauherrn können wir den Wandaufbau, die Dämmung und weitere Komponenten entsprechend anpassen.
- Auslegung nach GEG und EH55
- Individuelle Anpassung des Gebäudes möglich
- Technische Unterlagen und Statik für unser Modulhaus
KfW-Förderung
Unser Modulhaus kann entsprechend den individuellen Anforderungen für ein KfW-Förderprogramm angepasst werden. Die konkrete Förderfähigkeit und die erforderlichen Nachweise werden durch den Bauherrn bzw. den beauftragten Energieeffizienz-Experten geprüft.
- Anpassung an individuelle KfW-Anforderungen möglich
- Keine pauschale Förderzusage
- Prüfung und Beantragung durch Bauherrn bzw. Energieeffizienz-Experten
Zusammenarbeit mit Architekten
Für die Baugenehmigung ist in den meisten Bundesländern ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich. Wir arbeiten mit einem Netzwerk erfahrener Architekten und Bauingenieure zusammen, die unsere Bauweise kennen und die Einreichplanung übernehmen.
Sie haben bereits einen eigenen Architekten? Kein Problem – wir stellen ihm alle technischen Unterlagen zur Verfügung.
- Werkpläne und Statik
- Wandaufbauten mit U-Werten
Häufige Fragen zu Planung und Genehmigung
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Schicken Sie uns die Adresse Ihres Grundstücks – wir sagen Ihnen, was dort möglich ist.
Brauche ich für ein Modulhaus eine Baugenehmigung?
Grundsätzlich ja – sobald es dauerhaft aufgestellt und bewohnt wird. Details regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Ist ein Modulhaus als Erstwohnsitz zulässig?
Ja – mit Baugenehmigung und GEG-konformer Ausführung. Unsere Ganzjahreshäuser sind genau dafür ausgelegt: winterfest, ganzjährig bewohnbar, nach KfW EH55 geplant.
Wird ein Modulhaus von der KfW gefördert?
Ja, wenn es als Effizienzhaus geplant und als dauerhaftes Wohngebäude genehmigt wird. Aktuell fördert die KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau" auch den EH55-Standard – zeitlich befristet. Wir liefern die technischen Nachweise für den Antrag.
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Je nach Bauamt und Bundesland ca. 2–4 Monate. Die Produktion kann teilweise parallel vorbereitet werden.
Übernehmen Sie den kompletten Bauantrag?
Den Bauantrag reicht der Bauherr über einen bauvorlageberechtigten Planer ein. Wir liefern die Unterlagen für unser Modulhaus: Statik der Stahlrahmenkonstruktion, Wandaufbauten mit U-Werten und technische Zeichnungen.
Brauche ich ein Fundament?
Ja – für ein dauerhaft genehmigtes Modulhaus ist eine geeignete Gründung erforderlich (Punktfundamente, Streifenfundament oder Bodenplatte).
Was kostet die Planung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Kosten für Statik und Bauantrag hängen vom Projekt ab – Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.
Lassen Sie uns Ihr Projekt prüfen
Schreiben Sie uns, welches Modulhaus Sie planen – wir beraten Sie zur passenden Lösung und stellen Ihrem Planer alle technischen Unterlagen bereit.
