Planung & Genehmigung

Planung & Baugenehmigung für Ihr Modulhaus – GEG-konform nach KfW EH55

Ablauf

So läuft die Planung Ihres Modulhauses ab

01.

Erstberatung & Bedarfsanalyse

Nutzung, Größe, Budget und Zeitplan – gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und die passende Modulhauslösung.

02.

Grundstücksprüfung

Der Bauherr bzw. der beauftragte Architekt klärt die baurechtlichen Voraussetzungen und die Genehmigungsfähigkeit auf dem Grundstück.

03.

Entwurfsplanung

Grundriss, Fassade und Ausstattung werden nach Ihren Wünschen geplant.

04.

Technische Planung & Statik

Wir liefern die Statik für die Stahlrahmenkonstruktion und die dazugehörigen technischen Unterlagen für unser Modulhaus.

05.

Bauantrag & Genehmigung

Den Bauantrag und die behördlichen Formalitäten übernimmt der Bauherr mit seinem Architekten; wir stellen die erforderlichen Unterlagen für unser Modulhaus bereit.

Fast immer genehmigungspflichtig
Genehmigung

Braucht ein Modulhaus eine Baugenehmigung?

Die kurze Antwort: In Deutschland fast immer ja. Sobald ein Modulhaus dauerhaft aufgestellt und bewohnt wird, gilt es baurechtlich als Gebäude. Entscheidend ist nicht die Bauweise, sondern die dauerhafte Nutzung als Wohnraum.

Das Baurecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt Abstandsflächen, Verfahrensfreiheit kleiner Gebäude und das vereinfachte Genehmigungsverfahren etwas anders. Welche Unterlagen Ihr Bauamt verlangt, klärt der beauftragte Planer – wir liefern die technischen Unterlagen für unser Modulhaus.

Was das Bauamt sehen will:

Baurecht

Innenbereich, Außenbereich, Bebauungsplan – was gilt wo?

Mit Bebauungsplan (§ 30 BauGB)

Der einfachste Fall – Ihr Modulhaus muss den Festsetzungen entsprechen: Bauweise, Dachform, Grundfläche.

Innenbereich (§ 34 BauGB)

Ohne Bebauungsplan muss sich das Haus in die Umgebung einfügen – hier hilft eine gute Einreichplanung.

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Wohnbebauung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Standort nicht genehmigungsfähig ist – bevor Sie Geld investieren.

Unterlagen aus einer Hand

Statik, Zertifikate und Förderung

Geprüfte Statik

Für jeden Stahlrahmen liefern wir eine vollständige statische Berechnung von qualifizierten Tragwerksplanern – inklusive Nachweisen für Wind-, Schnee- und Verkehrslasten nach den geltenden Eurocodes.

GEG-konform & EH55

Unsere Modulhäuser werden auf die Anforderungen des GEG und den Effizienzhaus-Standard EH55 ausgelegt. Je nach individuellen Anforderungen des Bauherrn können wir den Wandaufbau, die Dämmung und weitere Komponenten entsprechend anpassen.

KfW-Förderung

Unser Modulhaus kann entsprechend den individuellen Anforderungen für ein KfW-Förderprogramm angepasst werden. Die konkrete Förderfähigkeit und die erforderlichen Nachweise werden durch den Bauherrn bzw. den beauftragten Energieeffizienz-Experten geprüft.

Architekten und Bauingenieure
Architekten

Zusammenarbeit mit Architekten

Für die Baugenehmigung ist in den meisten Bundesländern ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich. Wir arbeiten mit einem Netzwerk erfahrener Architekten und Bauingenieure zusammen, die unsere Bauweise kennen und die Einreichplanung übernehmen.

Sie haben bereits einen eigenen Architekten? Kein Problem – wir stellen ihm alle technischen Unterlagen zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen zu Planung und Genehmigung

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Schicken Sie uns die Adresse Ihres Grundstücks – wir sagen Ihnen, was dort möglich ist.

Grundsätzlich ja – sobald es dauerhaft aufgestellt und bewohnt wird. Details regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Ja – mit Baugenehmigung und GEG-konformer Ausführung. Unsere Ganzjahreshäuser sind genau dafür ausgelegt: winterfest, ganzjährig bewohnbar, nach KfW EH55 geplant.

Ja, wenn es als Effizienzhaus geplant und als dauerhaftes Wohngebäude genehmigt wird. Aktuell fördert die KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau" auch den EH55-Standard – zeitlich befristet. Wir liefern die technischen Nachweise für den Antrag.

Je nach Bauamt und Bundesland ca. 2–4 Monate. Die Produktion kann teilweise parallel vorbereitet werden.

Den Bauantrag reicht der Bauherr über einen bauvorlageberechtigten Planer ein. Wir liefern die Unterlagen für unser Modulhaus: Statik der Stahlrahmenkonstruktion, Wandaufbauten mit U-Werten und technische Zeichnungen.

Ja – für ein dauerhaft genehmigtes Modulhaus ist eine geeignete Gründung erforderlich (Punktfundamente, Streifenfundament oder Bodenplatte).

Die Erstberatung ist kostenlos. Kosten für Statik und Bauantrag hängen vom Projekt ab – Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.

Lassen Sie uns Ihr Projekt prüfen

Schreiben Sie uns, welches Modulhaus Sie planen – wir beraten Sie zur passenden Lösung und stellen Ihrem Planer alle technischen Unterlagen bereit.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner